Kostenloses Werkzeug für Betriebe

E-Rechnung kostenlos erstellen

Rechnung ausfüllen, laufend gegen die Regeln für XRechnung und EN 16931 prüfen lassen und als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung speichern. Ohne Anmeldung, und deine Daten verlassen den Browser nicht.

Rechnung

Pflichtangaben nach § 14 UStG und EN 16931
Leistung erbracht

Kunde

Rechnungsempfänger

Positionen

Betrag = Menge × Einzelpreis, auf Cent gerundet

Zahlung

Deine Firmendaten

Firmendaten und Bankverbindung bleiben in diesem Browser gespeichert und werden bei jeder neuen Rechnung übernommen.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931. Ein normales PDF oder ein Scan ist keine E-Rechnung, auch wenn es per E-Mail verschickt wird. Die Buchhaltung des Kunden kann die Daten einer E-Rechnung direkt übernehmen, ohne sie abzutippen.

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

  • Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können.
  • Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen noch Papier- oder PDF-Rechnungen an Geschäftskunden schicken.
  • Bis Ende 2027 gilt das nur noch für Betriebe mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz.
  • Ab 1. Januar 2028 müssen alle Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen E-Rechnungen sein.

Rechnungen an Privatkunden sind davon nicht betroffen. Für Behörden und öffentliche Auftraggeber gilt die XRechnung mit Leitweg-ID schon heute.

ZUGFeRD oder XRechnung?

ZUGFeRD ist ein PDF, das man wie gewohnt lesen und ausdrucken kann. Die Rechnungsdaten stecken zusätzlich als XML-Datei darin. Für Geschäftskunden ist das meist die bequemste Wahl. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Ansicht. Behörden verlangen sie, und auch Firmenkunden dürfen sie fordern.

Was kann dieses Werkzeug?

  • ZUGFeRD-PDF (PDF/A-3, Profil EN 16931) und XRechnung 3.0
  • Prüfung der Pflichtangaben nach § 14 UStG und der deutschen XRechnung-Regeln, schon während der Eingabe
  • Reverse Charge nach § 13b für Bauleistungen, steuerfreie Leistungen, EU-Lieferungen
  • Skonto, Abschläge über „bereits gezahlt“, Teil-, Korrektur- und Gutschriften
  • Deine Firmendaten bleiben in diesem Browser gespeichert, Entwürfe als Datei sichern und wieder öffnen

Hinweis: Dieses Werkzeug ersetzt keine Steuerberatung. Prüf deine Rechnungen im Zweifel mit deiner Steuerberatung, besonders bei Reverse Charge, Auslandsgeschäften und Steuerbefreiungen.