Kostenloses Werkzeug für Betriebe
E-Rechnung kostenlos erstellen
Rechnung ausfüllen, laufend gegen die Regeln für XRechnung und EN 16931 prüfen lassen und als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung speichern. Ohne Anmeldung, und deine Daten verlassen den Browser nicht.
Rechnung
Pflichtangaben nach § 14 UStG und EN 16931Kunde
RechnungsempfängerPositionen
Betrag = Menge × Einzelpreis, auf Cent gerundetZahlung
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Firmendaten und Bankverbindung bleiben in diesem Browser gespeichert und werden bei jeder neuen Rechnung übernommen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931. Ein normales PDF oder ein Scan ist keine E-Rechnung, auch wenn es per E-Mail verschickt wird. Die Buchhaltung des Kunden kann die Daten einer E-Rechnung direkt übernehmen, ohne sie abzutippen.
Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?
- Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können.
- Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen noch Papier- oder PDF-Rechnungen an Geschäftskunden schicken.
- Bis Ende 2027 gilt das nur noch für Betriebe mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz.
- Ab 1. Januar 2028 müssen alle Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen E-Rechnungen sein.
Rechnungen an Privatkunden sind davon nicht betroffen. Für Behörden und öffentliche Auftraggeber gilt die XRechnung mit Leitweg-ID schon heute.
ZUGFeRD oder XRechnung?
ZUGFeRD ist ein PDF, das man wie gewohnt lesen und ausdrucken kann. Die Rechnungsdaten stecken zusätzlich als XML-Datei darin. Für Geschäftskunden ist das meist die bequemste Wahl. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Ansicht. Behörden verlangen sie, und auch Firmenkunden dürfen sie fordern.
Was kann dieses Werkzeug?
- ZUGFeRD-PDF (PDF/A-3, Profil EN 16931) und XRechnung 3.0
- Prüfung der Pflichtangaben nach § 14 UStG und der deutschen XRechnung-Regeln, schon während der Eingabe
- Reverse Charge nach § 13b für Bauleistungen, steuerfreie Leistungen, EU-Lieferungen
- Skonto, Abschläge über „bereits gezahlt“, Teil-, Korrektur- und Gutschriften
- Deine Firmendaten bleiben in diesem Browser gespeichert, Entwürfe als Datei sichern und wieder öffnen
Hinweis: Dieses Werkzeug ersetzt keine Steuerberatung. Prüf deine Rechnungen im Zweifel mit deiner Steuerberatung, besonders bei Reverse Charge, Auslandsgeschäften und Steuerbefreiungen.