Gesetzlicher Mindesturlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche. Da als Werktage alle Tage außer Sonn- und Feiertagen zählen, entspricht das vier Wochen Urlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es entsprechend 20 Arbeitstage.
Urlaub in Teilzeit
Teilzeitkräfte haben denselben Urlaubsanspruch in Wochen. Die Zahl der Urlaubstage wird anteilig nach den Arbeitstagen pro Woche berechnet — wer an drei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 12 Urlaubstage (drei Fünftel von 20).
Wartezeit und Probezeit
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit). Davor besteht ein anteiliger Anspruch von einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat.
Verfall und Übertragung
Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins erste Quartal des Folgejahres ist nur bei betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich. Wichtig: Nicht genommener Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und nachweislich auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.