Höchstarbeitszeit
Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.
Pausen und Ruhezeit
Bei mehr als 6 Stunden Arbeit stehen mindestens 30 Minuten Pause zu, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Zwischen Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen.
Werden Überstunden extra bezahlt?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es nicht. Ob und wie Überstunden vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen werden, ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Geleistete Überstunden müssen aber grundsätzlich vergütet werden, wenn sie angeordnet, gebilligt oder betrieblich notwendig waren.
Wegezeiten und Fahrten zur Baustelle
Fährt die Fachkraft zunächst zum Betrieb und von dort gemeinsam zur Baustelle, zählt die Fahrt zur Baustelle in der Regel als Arbeitszeit. Auch das ist häufig zusätzlich durch Tarifverträge des Bau- und Ausbauhandwerks geregelt.