Recht & Pflichten

Arbeitszeit und Überstunden

Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit und wann Überstunden bezahlt werden

Für Fachkräfte Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Stand 2026

Das Arbeitszeitgesetz schützt Beschäftigte vor Überlastung und gilt in jedem Handwerks- und Gewerbebetrieb. Es regelt, wie lange am Tag gearbeitet werden darf, welche Pausen zustehen und wie viel Ruhe zwischen zwei Schichten liegen muss.

Höchstarbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.

Pausen und Ruhezeit

Bei mehr als 6 Stunden Arbeit stehen mindestens 30 Minuten Pause zu, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Zwischen Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen.

Werden Überstunden extra bezahlt?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es nicht. Ob und wie Überstunden vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen werden, ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Geleistete Überstunden müssen aber grundsätzlich vergütet werden, wenn sie angeordnet, gebilligt oder betrieblich notwendig waren.

Wegezeiten und Fahrten zur Baustelle

Fährt die Fachkraft zunächst zum Betrieb und von dort gemeinsam zur Baustelle, zählt die Fahrt zur Baustelle in der Regel als Arbeitszeit. Auch das ist häufig zusätzlich durch Tarifverträge des Bau- und Ausbauhandwerks geregelt.

Häufige Fragen

Darf ich mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten?

Regulär nicht. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 10 Stunden täglich, und das nur, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden über den Ausgleichszeitraum eingehalten wird.

Müssen meine Überstunden bezahlt werden?

Angeordnete oder betrieblich notwendige Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen. Ein zusätzlicher Zuschlag steht nur zu, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag ihn vorsieht.

Kein Rechtsrat: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das jeweils geltende Recht im Einzelfall. Ziehen Sie im Zweifel eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.