Was Scheinselbstständigkeit ist
Scheinselbstständig ist, wer formal als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber weisungsgebunden und in den Betrieb eingegliedert arbeitet wie ein Arbeitnehmer.
Typische Anzeichen
Nur ein Auftraggeber, feste Arbeitszeiten und -orte, Weisungen wie bei Angestellten, kein eigenes unternehmerisches Risiko, keine eigenen Mitarbeiter, Arbeit mit Werkzeug/Material des Auftraggebers — je mehr davon zutrifft, desto kritischer.
Die Folgen
Stellt die Deutsche Rentenversicherung Scheinselbstständigkeit fest, gilt rückwirkend ein Arbeitsverhältnis: Der Auftraggeber muss Sozialbeiträge nachzahlen — bis zu vier Jahre rückwirkend, bei Vorsatz länger. Es drohen zudem Bußgelder.
Absicherung: Statusfeststellung
Im Zweifel klärt das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung verbindlich, ob eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.