Probezeit: ein bis vier Monate
Jede Berufsausbildung beginnt mit einer Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit, ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen — anders als bei der bis zu sechsmonatigen Probezeit im normalen Arbeitsvertrag.
Kündigung nach der Probezeit
Nach der Probezeit kann der Betrieb nur noch aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen, etwa bei einer schweren Pflichtverletzung. Eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb ist ausgeschlossen. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe nennen.
Kündigung durch den Auszubildenden
Auszubildende können nach der Probezeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Ausbildung ganz aufgeben oder in einem anderen Beruf fortsetzen möchten.
Wann die Ausbildung endet
Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit — oder vorher, sobald die Abschlussprüfung bestanden ist. Wer die Prüfung nicht besteht, kann verlangen, dass sich die Ausbildung bis zur nächsten Prüfung verlängert, höchstens um ein Jahr.