Recht & Pflichten

Probezeit und Kündigung in der Ausbildung

Warum in der Ausbildung strengere Regeln gelten als im normalen Job

Für Betriebe & Fachkräfte §§ 20–22 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Stand 2026

Ausbildungsverhältnisse sind besonders geschützt: Die Probezeit ist kürzer als im normalen Arbeitsverhältnis, und nach der Probezeit kann der Betrieb nur noch in engen Grenzen kündigen.

Probezeit: ein bis vier Monate

Jede Berufsausbildung beginnt mit einer Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit, ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen — anders als bei der bis zu sechsmonatigen Probezeit im normalen Arbeitsvertrag.

Kündigung nach der Probezeit

Nach der Probezeit kann der Betrieb nur noch aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen, etwa bei einer schweren Pflichtverletzung. Eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb ist ausgeschlossen. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe nennen.

Kündigung durch den Auszubildenden

Auszubildende können nach der Probezeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Ausbildung ganz aufgeben oder in einem anderen Beruf fortsetzen möchten.

Wann die Ausbildung endet

Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit — oder vorher, sobald die Abschlussprüfung bestanden ist. Wer die Prüfung nicht besteht, kann verlangen, dass sich die Ausbildung bis zur nächsten Prüfung verlängert, höchstens um ein Jahr.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Probezeit in der Ausbildung?

Zwischen einem und vier Monaten — deutlich kürzer als die bis zu sechs Monate im normalen Arbeitsverhältnis.

Kann ein Betrieb einem Azubi einfach kündigen?

Nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund und schriftlich mit Begründung; eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb ist nicht möglich.

Kein Rechtsrat: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das jeweils geltende Recht im Einzelfall. Zieh im Zweifel eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.