AKTION - Erste Stellenanzeige gratis: 60 Tage, keine Kosten, kein Abo.
Gratis inserieren
Recht & Pflichten
Probezeit
Dauer, Kündigung und was in der Probezeit gilt
Für Betriebe & Fachkräfte
§ 622 Abs. 3 BGB
Stand 2026
Die Probezeit gibt beiden Seiten Zeit zum Kennenlernen — mit verkürzter Kündigungsfrist. Sie ist aber weder Pflicht noch verlängerbar über die gesetzliche Grenze hinaus.
Maximale Dauer
Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Sie muss ausdrücklich vereinbart sein — ohne Vereinbarung gibt es keine Probezeit.
Kündigung in der Probezeit
Innerhalb der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, für beide Seiten und ohne Angabe von Gründen. Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten.
Urlaub und Krankheit
Auch in der Probezeit entsteht anteilig Urlaubsanspruch, und bei Krankheit besteht nach vier Wochen Beschäftigung Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Häufige Fragen
Kann die Probezeit verlängert werden?
Über sechs Monate hinaus nicht. In Ausnahmefällen (z.B. lange Krankheit) kann eine Verlängerung mit verlängerter Kündigungsfrist vereinbart werden, nicht aber die Probezeit selbst.
Habe ich in der Probezeit Kündigungsschutz?
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten. In der Probezeit kann daher leichter gekündigt werden.
Kein Rechtsrat: Dieser Beitrag bietet allgemeine
Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das jeweils geltende Recht im
Einzelfall. Zieh im Zweifel eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine
Handwerkskammer hinzu.
Wir verwenden Cookies für Werbung und Conversion-Messung (Google Ads). Diese werden nur mit deiner
Einwilligung gesetzt. Mehr dazu in unserer
Datenschutzerklärung.