Maximale Dauer
Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Sie muss ausdrücklich vereinbart sein — ohne Vereinbarung gibt es keine Probezeit.
Kündigung in der Probezeit
Innerhalb der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, für beide Seiten und ohne Angabe von Gründen. Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten.
Urlaub und Krankheit
Auch in der Probezeit entsteht anteilig Urlaubsanspruch, und bei Krankheit besteht nach vier Wochen Beschäftigung Anspruch auf Entgeltfortzahlung.