Verdienstgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze errechnet sich aus dem Mindestlohn (Mindestlohn × 130 ÷ 3). Mit dem Mindestlohn von 13,90 € liegt sie 2026 bei rund 603 € im Monat. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze.
Abgaben und Steuern
Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben (Kranken-, Rentenversicherung, Pauschsteuer). Für die Beschäftigten ist der Verdienst grundsätzlich abgabenfrei; von der Rentenversicherung kann man sich befreien lassen.
Aufzeichnungspflicht
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am Folgetag dokumentiert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden — sonst drohen Bußgelder bis 30.000 €.
Kurzfristige Beschäftigung als Alternative
Neben dem Verdienst-Minijob gibt es die kurzfristige Beschäftigung (max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage im Jahr) — hier gilt keine Verdienstgrenze, aber sie darf nicht berufsmäßig sein.