Recht & Pflichten

Kündigungsfristen

Welche Fristen für Arbeitnehmer und Betrieb gelten

Für Betriebe & Fachkräfte § 622 BGB Stand 2026

Wer kündigt — ob Fachkraft oder Betrieb — muss die gesetzliche Frist einhalten. Sie hängt davon ab, wer kündigt und wie lange das Arbeitsverhältnis schon besteht.

Grundfrist

Ohne abweichende Regelung beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das gilt für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen.

Längere Fristen für den Arbeitgeber

Je länger jemand im Betrieb ist, desto länger muss der Arbeitgeber kündigen — gestaffelt von einem Monat (nach 2 Jahren) bis zu sieben Monaten (nach 20 Jahren), jeweils zum Monatsende. Für die Fachkraft bleibt es bei vier Wochen, sofern der Vertrag nichts anderes sagt.

Probezeit

Während einer vereinbarten Probezeit (max. sechs Monate) kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden — ohne Angabe von Gründen.

Tarif- und Arbeitsvertrag

Tarifverträge und Arbeitsverträge können abweichende Fristen vorsehen. Eine für den Arbeitnehmer längere Frist als für den Arbeitgeber ist unzulässig.

Häufige Fragen

Wie lange ist meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?

In der Regel vier Wochen zum 15. oder Monatsende — unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, sofern Vertrag oder Tarif nichts anderes regeln.

Gilt in der Probezeit eine kürzere Frist?

Ja, in der Probezeit sind es zwei Wochen; danach greift die reguläre Frist.

Kein Rechtsrat: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das jeweils geltende Recht im Einzelfall. Ziehen Sie im Zweifel eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. Ihre Handwerkskammer hinzu.