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Recht & Pflichten
Kündigungsfristen
Welche Fristen für Arbeitnehmer und Betrieb gelten
Für Betriebe & Fachkräfte
§ 622 BGB
Stand 2026
Wer kündigt — ob Fachkraft oder Betrieb — muss die gesetzliche Frist einhalten. Sie hängt davon ab, wer kündigt und wie lange das Arbeitsverhältnis schon besteht.
Grundfrist
Ohne abweichende Regelung beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das gilt für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen.
Längere Fristen für den Arbeitgeber
Je länger jemand im Betrieb ist, desto länger muss der Arbeitgeber kündigen — gestaffelt von einem Monat (nach 2 Jahren) bis zu sieben Monaten (nach 20 Jahren), jeweils zum Monatsende. Für die Fachkraft bleibt es bei vier Wochen, sofern der Vertrag nichts anderes sagt.
Probezeit
Während einer vereinbarten Probezeit (max. sechs Monate) kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden — ohne Angabe von Gründen.
Tarif- und Arbeitsvertrag
Tarifverträge und Arbeitsverträge können abweichende Fristen vorsehen. Eine für den Arbeitnehmer längere Frist als für den Arbeitgeber ist unzulässig.
Häufige Fragen
Wie lange ist meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?
In der Regel vier Wochen zum 15. oder Monatsende — unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, sofern Vertrag oder Tarif nichts anderes regeln.
Gilt in der Probezeit eine kürzere Frist?
Ja, in der Probezeit sind es zwei Wochen; danach greift die reguläre Frist.
Kein Rechtsrat: Dieser Beitrag bietet allgemeine
Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das jeweils geltende Recht im
Einzelfall. Zieh im Zweifel eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine
Handwerkskammer hinzu.
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