Arbeitszeit
Minderjährige dürfen höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, verteilt auf maximal fünf Tage und grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr. Eine Verlängerung auf 8,5 Stunden ist nur zulässig, wenn an einem anderen Werktag derselben Woche entsprechend gekürzt wird.
Pausen und Ruhezeit
Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeit stehen mindestens 30 Minuten Pause zu, bei mehr als 6 Stunden 60 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen.
Urlaub nach Alter gestaffelt
Der Jahresurlaub richtet sich nach dem Alter zu Beginn des Kalenderjahres: mindestens 30 Werktage für Jugendliche, die noch nicht 16 sind, 27 Werktage für noch nicht 17-Jährige und 25 Werktage für noch nicht 18-Jährige — mehr als der gesetzliche Mindesturlaub Erwachsener.
Berufsschule und ärztliche Untersuchung
Für den Berufsschulunterricht sind Auszubildende freizustellen; die Unterrichtszeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet. Vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darf nicht beschäftigt werden. Vor Ausbildungsbeginn ist zudem eine ärztliche Erstuntersuchung vorgeschrieben.