Was die Verordnung regelt
Die Verordnung (EU) 2024/573 (gültig seit 11. März 2024, Nachfolgerin der VO 517/2014) schreibt eine schrittweise Reduktion fluorierter Treibhausgase (F-Gase) vor. Ziel ist eine Minderung um über 95 Prozent bis 2050.
Sachkundenachweis ist Pflicht
Wer an Anlagen mit fluorierten Kältemitteln arbeitet, benötigt einen gültigen Sachkundenachweis nach EU-Verordnung 2015/2067, ausgestellt von einer anerkannten Stelle. Ohne Nachweis dürfen weder Wartung noch Leckageprüfung durchgeführt werden.
Phase-down der Kältemittel
Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial (GWP) wie R404A oder R507A dürfen nur noch eingeschränkt für die Wartung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Neue Anlagen müssen auf natürliche oder niedrig-GWP-Kältemittel (etwa R290/Propan oder R744/CO₂) umgestellt werden.
Leckageprüfpflichten
Anlagen sind je nach Füllmenge regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen: ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent mindestens jährlich, ab 50 Tonnen halbjährlich, ab 500 Tonnen vierteljährlich. Mit automatischem Leckageerkennungssystem verdoppeln sich die Intervalle. Jede Prüfung ist im Anlagenlogbuch zu dokumentieren.