Recht & Pflichten

Ausbildungsvergütung und Mindestlohn für Azubis

Was Auszubildende mindestens verdienen — und was Betriebe zahlen müssen

Für Betriebe & Fachkräfte § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Stand 2026

Für Auszubildende gilt nicht der gesetzliche Mindestlohn, sondern eine angemessene Ausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz. Seit 2020 gibt es dafür eine gesetzliche Untergrenze — die Mindestausbildungsvergütung —, die jährlich für den neu startenden Jahrgang angehoben wird.

Mindestausbildungsvergütung 2026

Wer eine duale Ausbildung nach BBiG oder Handwerksordnung ab dem 1. Januar 2026 beginnt, hat Anspruch auf mindestens 724 € brutto im ersten Ausbildungsjahr. Mit den gesetzlichen Aufschlägen von 18, 35 und 40 Prozent sind das rund 854 €, 977 € und 1.014 € im zweiten bis vierten Jahr. Der Wert des ersten Jahres wird jährlich neu festgelegt und gilt für den gesamten Jahrgang, der in diesem Jahr startet — er sinkt während der Ausbildung nicht.

Tarifvertrag geht vor

Ist der Betrieb tarifgebunden, gilt die tarifliche Ausbildungsvergütung — auch wenn sie über oder unter der Mindestausbildungsvergütung liegt. Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen eine einschlägige tarifliche Vergütung um höchstens 20 Prozent unterschreiten, aber nie die gesetzliche Untergrenze. Die Vergütung muss außerdem mit jedem Ausbildungsjahr ansteigen.

Auszahlung und Fortzahlung

Die Vergütung ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats fällig. Sie wird fortgezahlt, wenn Auszubildende für die Berufsschule oder Prüfungen freigestellt sind, und im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen. Auch für die Zeit der Freistellung darf nichts abgezogen werden.

Überstunden in der Ausbildung

Mehrarbeit über die vereinbarte Ausbildungszeit hinaus soll die Ausnahme bleiben und muss gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten zusätzlich die strengen Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Häufige Fragen

Bekommen Azubis den gesetzlichen Mindestlohn?

Nein. Für Auszubildende gilt nicht der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz, sondern die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz.

Wie viel verdient man 2026 mindestens in der Ausbildung?

Wer 2026 startet, hat Anspruch auf mindestens 724 € im ersten Jahr; in den Folgejahren steigt der Betrag über die gesetzlichen Aufschläge auf rund 854 €, 977 € und 1.014 €.

Kein Rechtsrat: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das jeweils geltende Recht im Einzelfall. Zieh im Zweifel eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.