TRGS 751: Brandschutz an Tankstellen und Gasfüllanlagen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 751 wurde neu gefasst und regelt Maßnahmen zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen für Landfahrzeuge. Die überarbeitete Fassung muss bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Was zu tun ist
Betriebe mit Tankstellen oder Gasfüllanlagen (z.B. CNG, LPG, Wasserstoff) müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsvorkehrungen gegen die neue TRGS 751 abgleichen und erforderliche Maßnahmen umsetzen. Die genauen Anforderungen in der vollständigen Fassung prüfen und Schulungen des Personals durchführen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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