TRBS 3151: Brand- und Explosionsschutz an Tankstellen
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3151 wurde neu gefasst und regelt Maßnahmen zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen für Landfahrzeuge. Die aktualisierte Fassung gilt ab Veröffentlichung.
Was zu tun ist
Betreiber von Tankstellen und Gasfüllanlagen sollten die überarbeitete TRBS 3151 beschaffen und prüfen, ob ihre bestehenden Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen den neuen Anforderungen entsprechen. Abweichungen sind zu dokumentieren und Nachbesserungen bis zum nächsten Audit umzusetzen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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