Sozialversicherungsrechengrößen 2027 festgelegt
Die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 wurden neu bestimmt. Dazu gehören Beitragssätze, Versicherungsgrenzen und Freibeträge, die alle Betriebe und Beschäftigten betreffen.
Was zu tun ist
Auf die amtliche Bekanntmachung der konkreten Werte (Beitragssätze, Versicherungspflichtgrenze, Geringfügigkeitsgrenze, Bezugsgröße) warten und diese ab 1. Januar 2027 in Lohnabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen und Minijob-Verträge eintragen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
Weitere News