TRGS 410: Expositionsverzeichnis für krebserzeugende Stoffe
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 410 wurde neu gefasst. Sie regelt die Führung eines Expositionsverzeichnisses für Arbeitsplätze, an denen Beschäftigte gegenüber krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen (Kat. 1A/1B) tätig sind.
Was zu tun ist
Betriebe mit Kontakt zu Stoffen der Kategorien 1A oder 1B (z.B. Asbest, bestimmte Lösemittel, Quarzstaub) müssen ihr Expositionsverzeichnis gegen die Vorgaben der neugefassten TRGS 410 überprüfen und aktualisieren. Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentation anpassen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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