Preisangabenrecht: Sanktionen ab 2027 verschärft
Das Preisangabengesetz wird zum 1. Januar 2027 verschärft. Verstöße gegen Preisangabenpflichten (nationale und EU-Recht, insbesondere Verordnung 2023/1804) können künftig mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Behörden erhalten erweiterte Kontrollbefugnisse.
Was zu tun ist
Preisauszeichnung und Preistransparenz im Betrieb überprüfen — insbesondere bei Dienstleistungen und Waren mit Rabatt-, Liefer- oder Serviceanteilen. Die geltenden Anforderungen der EU-Verordnung 2023/1804 (bes. Artikel 5) für die Angabe von Gesamtpreisen und Zusatzkosten prüfen. Bei Gastro-/Handelsbetrieben: Speise- und Preiskarten, Online-Angebote und Kassenbelege auf Vollständigkeit und Korrektheit der Preisangaben kontrollieren.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
Weitere News