Handlungsbedarf Arbeitsrecht Für Betriebe Für Fachkräfte 07.10.2026

Mindestvergütung für Auszubildende 2027: 764–1.070 Euro

Die monatliche Mindestvergütung für Auszubildende steigt ab 1. Januar 2027 gestaffelt nach Ausbildungsjahr: 764 Euro (1. Jahr), 902 Euro (2. Jahr), 1.031 Euro (3. Jahr) und 1.070 Euro (4. Jahr). Die Regelung gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2027 beginnen.

Was zu tun ist

Ausbildungsverträge für 2027 mit den neuen Mindestvergütungssätzen abschließen. Bestehende Verträge prüfen und ggf. anpassen, falls die bisherige Vergütung unterhalb der neuen Mindestätze liegt. Lohnbuchhaltung und Ausbildungsvergütungs-Tabellen ab 1. Januar 2027 aktualisieren.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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