Sozialversicherungsrechengrößen 2027 festgesetzt
Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 beschlossen, darunter die Beitragsbemessungsgrenzen. Diese Werte beeinflussen die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und Leistungen ab dem 1. Januar 2027.
Was zu tun ist
Die neuen Rechengrößen (insbesondere Beitragsbemessungsgrenzen für Rente, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung) aus der veröffentlichten Verordnung entnehmen und in die Lohnabrechnung sowie Versicherungsmitteilungen ab 1. Januar 2027 einarbeiten. Betriebliche Versicherungsanträge und Beitragsnachzahlungen anpassen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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