FGMV: Fahrzeug-Genehmigungs- und Marktüberwachungsverordnung
Die neue Fahrzeug-Genehmigungs- und Marktüberwachungs-Verordnung (FGMV) regelt die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und deren Bauteilen. Sie betrifft primär Hersteller und Importeure; für Handwerksbetriebe (Reparatur, Wartung) ist die praktische Relevanz gering.
Originalquelle: recht.bund.de →Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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