Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung modernisiert
Das Bundesgesetzblatt verkündet eine Modernisierung der nationalen Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung. Die Verordnung regelt u.a., welche in das Handwerksregister eingetragenen Betriebe als "fachlich kompetente Reparateure" für energieverbrauchsrelevante Produkte anerkannt sind, sowie Anforderungen an Hersteller und Einführer von Pumpen, Ventilatoren, Klimageräten und Computern.
Was zu tun ist
Elektroinstallations- und Heizungs-/Lüftungsbetriebe sollten prüfen, ob ihre Handwerksnummer in Anlage A der Handwerksordnung (insb. Nr. 18, 19, 25, 26) eingetragen ist. Falls ja: überprüfen, für welche EU-Verordnungen der Betrieb als fachlich kompetenter Reparateur automatisch registriert ist, und diese Information bei Kundenaufträgen zu Reparaturen solcher Produkte nutzen. Bei Handel oder Vertrieb solcher Produkte: Anforderungen an Kennzeichnung und Inverkehrbringung durchlesen und ggf. mit Lieferanten abgleichen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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