Info Sonstiges Für Betriebe 14.10.2026

Marktstammdatenregister: Änderungen bei Registrierung und Datenerfassung

Die Marktstammdatenregisterverordnung wird angepasst. Netzbetreiber müssen künftig Einheiten zu technischen Lokationen zusammenfassen und Daten nach Aufforderung innerhalb eines Monats eintragen. Die Bundesnetzagentur erhält erweiterte Befugnisse zur Überprüfung und Berichtigung von Registrierungsdaten.

Was zu tun ist

Betriebe, die als Stromerzeuger (z.B. mit PV-Anlage), Stromlieferant oder Netzbetreiber im Marktstammdatenregister registriert sind, sollten ihre aktuellen Registrierungsdaten überprüfen und auf Aufforderungen der Bundesnetzagentur zur Datenerfassung oder -korrektur zeitnah (innerhalb eines Monats) reagieren. Bei mehreren technisch verbundenen Einheiten die neue Zusammenfassung zu technischen Lokationen beachten.

Originalquelle: recht.bund.de →

Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.

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