E-Rechnung ab 2025 für B2B-Umsätze verpflichtend
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern elektronisch ausgestellt und verarbeitet werden. Papierrechnungen sind dann nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Dies betrifft alle Handwerks- und Gewerbebetriebe, die an andere Unternehmen liefern oder Dienstleistungen erbringen.
Was zu tun ist
Rechnungserstellungssystem auf E-Rechnungs-Fähigkeit prüfen (XRechnung-Standard oder ZUGFeRD). Mit Buchhaltungs- und ERP-Software klären, ob Updates notwendig sind. Kunden über den Umstieg informieren und deren technische Readiness abfragen. Übergangsfrist nutzen, um Prozesse anzupassen.
Kein Rechtsrat: Diese Zusammenfassung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die verlinkte Originalquelle. Im Zweifel zieh eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt bzw. deine Handwerkskammer hinzu.
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