Ausbildungs-Ratgeber

Ausbildung finanzieren: BAB, Wohnen & Kindergeld

Berufsausbildungsbeihilfe und weitere Hilfen, wenn die Vergütung nicht reicht

Stand 2026

Wenn die Ausbildungsvergütung nicht reicht — etwa weil du für die Ausbildung von zu Hause ausziehst — gibt es staatliche Unterstützung. Die wichtigste ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

BAB ist ein Zuschuss der Agentur für Arbeit, den du nicht zurückzahlen musst. Sie kommt vor allem infrage, wenn du für eine betriebliche (duale) Ausbildung nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und die Vergütung den Bedarf nicht deckt. Rechtsgrundlage sind die §§ 56 ff. SGB III.

Wie viel gibt es?

Wie hoch die BAB ausfällt, hängt von deinem Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen ab — von dir, deinen Eltern und ggf. deinem Partner. Der zugrunde gelegte Bedarf ist bei einer eigenen Wohnung deutlich höher als beim Wohnen im Elternhaus. Ob und wie viel dir zusteht, rechnest du am besten mit dem offiziellen BAB-Rechner der Agentur für Arbeit aus.

Kindergeld läuft weiter

Während der ersten Ausbildung bekommen deine Eltern weiter Kindergeld für dich, bis du 25 bist. Das gilt zusätzlich zur Ausbildungsvergütung und zur BAB.

Weitere Hilfen

Je nach Situation kommen Wohngeld, ein Ausbildungskredit oder Unterstützung durch das Jobcenter infrage. Auch vergünstigte Schüler- und Azubi-Tickets für Bus und Bahn sparen bares Geld. Frag im Zweifel bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit nach.

Häufige Fragen

Bekomme ich BAB auch bei einer schulischen Ausbildung?

Nein, BAB gibt es für die betriebliche (duale) Ausbildung. Für rein schulische Ausbildungen kommt stattdessen oft Schüler-BAföG infrage.

Muss ich BAB zurückzahlen?

Nein. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.